1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Frau Eva Hipólito (im folgenden: Übersetzerin) und dem Kunden bzw. Kundin (im folgenden: Auftraggeber). Die AAB werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrags anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge.
2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung durch den Auftragsgeber erfolgt schriftlich per E-Mail oder Postversand.
3. Vergütung
Das Entgelt für die Leistungen von der Übersetzerin wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung individuell festgelegt.
Die Berechnung der Vergütung kann entweder anhand der Anzahl der Wörter u.ä. (Wappen, Codes, Logos, Zahlen...) in der Ausgangssprache oder -insbesondere bei den beeidgten Übersetzungen- pauschal pro Auftrag.
Soweit Pauschalpreise vereinbart werden, beziehen diese sich nur auf die zu übersetzenden Urkunden, aus denen das Pauschalangebot erstellt wurde.
Die Bezahlung der Dienstleistung erfolgt mittels Überweisung.
Der Betrag ist, wenn nicht anders vereinbart, binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung
zu überweisen.
Die Preise verstehen sich alle ohne MWSt (brutto gleich
netto), da die Übersetzerin beim Finanzamt Freiburg-Stadt
als Kleinunternehmer angemeldet ist und damit von der Berechnung
und Erhebung der MWSt befreit ist.
4. Versand und Versandkosten
Der Versand der beeidigten Übersetzungen erfolgt per
Post, Kurierdienst oder durch persönliche Abholung.
Für Schäden oder Verspätungen, die auf dem
Transportweg entstehen, haftet die Übersetzerin nicht.
Die Pauschale für Versandkosten beträgt 5 EUR
für den Versand der Übersetzung sowohl innerhalb
Deutschlands mit der deutschen
Post ohne Einschreiben und 25 EUR für den Versand mit
einem von der Übersetzerin gewählten Kurierdienst.
5. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
6. Mängelbeseitigung, Haftung, Reklamation
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung
von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen
Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels und schriftlich innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung
beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Eine Haftung für Mängel, die durch fehlerhafte,
unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht
lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind,
besteht nicht.
Die Übersetzerin haftet nicht für den Fall, dass
die beeidigte Übersetzung von der anfordenden Stelle
nicht akzeptiert wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
sich im Voraus zu informieren, ob die beeidigte Übersetzung
von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer mit
der Bezeichnung „Für die Gerichte des Saarlandes
und die saarländischen Notare allgemein vereidigte
Dolmetscherin und Übersetzerin für die katalanische,
spanische und englische Sprache“ oder von einem von
der Generalitat de Catalunya vereidigten Übersetzer
und Dolmetscher für die Sprachkombinationen Katalanisch<>Spanisch
und Katalanisch<>Deutsch in der entsprechenden Behörde
und Bundesland oder Staat, in dem sie abgegeben werden soll,
akzeptiert wird. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers
verfplichtet sich ebenfalls, sich zu informieren, ob die
Übersetzung in Begleitung einer Apostille, Legalisierung
o.ä. vorgelegt werden soll.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
8. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Freiburg
im Breisgau, Deutschland.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.