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Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) bezüglich der Auftragserteilung für Übersetzungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Frau Eva Hipólito (im folgenden: Übersetzerin) und dem Kunden bzw. Kundin (im folgenden: Auftraggeber). Die AAB werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrags anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung durch den Auftragsgeber erfolgt schriftlich per E-Mail oder Postversand.

3. Vergütung

Das Entgelt für die Leistungen von der Übersetzerin wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung individuell festgelegt.
Die Berechnung der Vergütung kann entweder anhand der Anzahl der Wörter u.ä. (Wappen, Codes, Logos, Zahlen...) in der Ausgangssprache oder -insbesondere bei den beeidgten Übersetzungen- pauschal pro Auftrag.
Soweit Pauschalpreise vereinbart werden, beziehen diese sich nur auf die zu übersetzenden Urkunden, aus denen das Pauschalangebot erstellt wurde.
Die Bezahlung der Dienstleistung erfolgt mittels Überweisung. Der Betrag ist, wenn nicht anders vereinbart, binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Die Preise verstehen sich alle ohne MWSt (brutto gleich netto), da die Übersetzerin beim Finanzamt Freiburg-Stadt als Kleinunternehmer angemeldet ist und damit von der Berechnung und Erhebung der MWSt befreit ist.

4. Versand und Versandkosten

Der Versand der beeidigten Übersetzungen erfolgt per Post, Kurierdienst oder durch persönliche Abholung. Für Schäden oder Verspätungen, die auf dem Transportweg entstehen, haftet die Übersetzerin nicht.
Die Pauschale für Versandkosten beträgt 5 EUR für den Versand der Übersetzung sowohl innerhalb Deutschlands mit der deutschen Post ohne Einschreiben und 25 EUR für den Versand mit einem von der Übersetzerin gewählten Kurierdienst.

5. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

6. Mängelbeseitigung, Haftung, Reklamation

Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels und schriftlich innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Eine Haftung für Mängel, die durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
Die Übersetzerin haftet nicht für den Fall, dass die beeidigte Übersetzung von der anfordenden Stelle nicht akzeptiert wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich im Voraus zu informieren, ob die beeidigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer mit der Bezeichnung „Für die Gerichte des Saarlandes und die saarländischen Notare allgemein vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die katalanische, spanische und englische Sprache“ oder von einem von der Generalitat de Catalunya vereidigten Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachkombinationen Katalanisch<>Spanisch und Katalanisch<>Deutsch in der entsprechenden Behörde und Bundesland oder Staat, in dem sie abgegeben werden soll, akzeptiert wird. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers verfplichtet sich ebenfalls, sich zu informieren, ob die Übersetzung in Begleitung einer Apostille, Legalisierung o.ä. vorgelegt werden soll.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

8. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Freiburg im Breisgau, Deutschland.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.